Bestattungsarten

– Erdbestattung:

Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen in einem Grab auf dem Friedhof. Häufig wird die Beisetzung im Rahmen einer Trauerfeier durchgeführt.
Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung eines Verstorbenen in der Erde die Verwendung eines Sarges vor.
Der persönliche Rahmen der Beisetzung wird mit den Angehörigen besprochen und auf individuelle Wünsche kann jeder Zeit Rücksicht genommen werden.

– Feuerbestattung:

Unter Feuerbestattung, auch Kremation, versteht man die Einäscherung eines Verstorbenen.
In Deutschland wird dieser Vorgang im Krematorium durchgeführt.
Die Beisetzung der Aschenreste erfolgt gewöhnlich in einer Urne.
Auch hier kann die Urnenbeisetzung im Rahmen einer Trauerfeier erfolgen.

– Seebestattung:

Unter einer Seebestattung versteht man die Beisetzung eines Verstorbenen in einer Urne auf See. Hier können persönliche Wünsche, z.B. Nord- oder Ostsee, berücksichtigt werden.
Die Seebestattung wird behördlich genehmigt. Vorrausetzung dafür ist eine zu Lebzeiten hinterlegte Bestattungsverfügung in der der Wille des Verstorbenen klar verfasst ist. Der Verstorbene muss seine Verbundenheit mit der See ausdrücklich erklären.

– Anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung kann sowohl mit Sarg als auch Urne durchgeführt werden.
Die Kommunen bieten verschiedene Grabarten an. Es besteht die Möglichkeit sich für ein Wiesengrab zu entscheiden. Dort kann eine vom Steinmetz angefertigte Platte mit Namen verlegt werden. Oder man verzichtet auf jeglichen Namenshinweis. Auch hier kann eine Trauerfeier vorher durchgeführt werden.